Stand: 1. Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsdienstleistungen zwischen der Scazzidrot GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Unternehmensdaten
Scazzidrot GmbH
Alexanderplatz 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 50148625
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: [Name]
Amtsgericht: Berlin
Handelsregisternummer: HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE[Nummer]
§ 3 Vertragsschluss
Verträge kommen durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich oder durch Ausführung der beauftragten Leistung erfolgen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 4 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragserteilung bzw. dem Leistungsverzeichnis. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Alle Reinigungsarbeiten werden fachgerecht und unter Verwendung geeigneter Reinigungsverfahren und -mittel durchgeführt.
Reinigungsleistungen umfassen insbesondere:
- Büroreinigung (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Grundreinigung
- Glasreinigung
- Bodenreinigung und -pflege
- Sanitärreinigung
- Mülleimer-Service
- Facility Management Services
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Die zu reinigenden Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich zu machen
- Schlüssel oder Zugangscodes rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Besondere Gegebenheiten oder Risiken mitzuteilen
- Bei Schäden oder Mängeln unverzüglich Anzeige zu erstatten
- Wertgegenstände und wichtige Dokumente zu sichern
- Für ausreichende Beleuchtung und Beheizung zu sorgen
Kosten, die durch Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Preisänderungen sind bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten mit einer Frist von 4 Wochen möglich, wenn sich die Kostenfaktoren (insbesondere Löhne, Sozialabgaben, Materialkosten) erhöhen.
§ 7 Ausführungszeiten
Die Reinigungsarbeiten werden zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Kurzfristige Änderungen der Ausführungszeiten sind nach Absprache möglich.
An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungsarbeiten durchgeführt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Notfallreinigungen können nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten erfolgen.
§ 8 Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und dokumentiert diese. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Ausführung der Leistung, schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln wird der Auftragnehmer die Arbeiten unverzüglich und kostenfrei wiederholen oder nachbessern.
§ 9 Personal
Der Auftragnehmer setzt ausschließlich fachlich qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein. Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und entsprechend versichert.
Der Auftraggeber hat kein Recht, bestimmte Mitarbeiter zu verlangen oder abzulehnen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Die Haftung ist der Höhe nach auf eine angemessene Summe, maximal jedoch auf die doppelte Jahresauftragssumme, begrenzt.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- Schäden an bereits beschädigten Gegenständen
- Verschleiß durch bestimmungsgemäße Nutzung
- Schäden durch höhere Gewalt
- Mittelbare Schäden und Folgeschäden
§ 11 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Vertrauensschadenversicherung in angemessener Höhe. Die Versicherungsbestätigung wird auf Verlangen vorgelegt.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten
- Erhebliche Vertragsverletzungen
- Insolvenz einer Vertragspartei
§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und wird in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.
§ 14 Sicherheit und Schlüssel
Überlassene Schlüssel werden sicher aufbewahrt und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Bei Vertragsende sind alle Schlüssel unverzüglich zurückzugeben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Sicherheitssysteme zu nutzen und zu bedienen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
§ 15 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er haftet für diese wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 18 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 21 Notfallregelungen
Für Notfallreinigungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten gelten gesonderte Konditionen. Die 24-Stunden-Notfallhotline ist unter +49 30 12345679 erreichbar.
Notfallzuschläge betragen:
- Wochenenden: 50% Aufschlag
- Feiertage: 100% Aufschlag
- Nachts (22:00-6:00 Uhr): 75% Aufschlag
§ 22 Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung umweltfreundliche und nachhaltige Verfahren einzusetzen. Dies umfasst:
- Verwendung umweltfreundlicher Reinigungsmittel
- Ressourcenschonende Arbeitsweise
- Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen
- Einsatz energieeffizienter Geräte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
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